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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, ist sämtliches Bildmaterial dieser Website Eigentum der Compagnie des Bateaux-Mouches®.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. I.                     Allgemeine Bestimmungen

 

Außer im Fall von besonderen Bestimmungen, die im Rahmen von besonderen Bedingungen mit Kunden bzw. Partnern vertraglich vereinbart wurden, unterliegen die Kreuzfahrten sowie die damit verbundenen Leistungen, insbesondere Verpflegung und Unterhaltung, den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die vor sämtlichen Allgemeinen Kaufbedingungen Vorrang haben. Letztere sind der „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ gegenüber nicht wirksam. Jede Reservierung und jeder Kauf setzt von Rechts wegen die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus.

  1. II.                   Reservierungen und Stornierungen

 

Für Restaurant-Kreuzfahrten ist die vorherige Reservierung obligatorisch (ausgenommen Laufkundschaft bei entsprechender Verfügbarkeit). Die Reservierung kann auf dem Postweg, über das Internet, per Fax, telefonisch oder vor Ort erfolgen.

Die Tickets werden über das Internet versandt. Im Fall einer postalischen Zusendung auf ausdrücklichen Kundenwunsch werden die Porto- und Bearbeitungskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für Spazierfahrten werden die Reservierungscodes zur Abholung der Tickets an den Automaten oder an der Kasse der Anlegestelle der Compagnie des Bateaux Mouches über das Internet bzw. telefonisch oder per Fax übermittelt.

-          Restaurant-Kreuzfahrt Einzelkunden (< 15 Personen):

 

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reservierungen erst nach der vollständigen Bezahlung der bestellten Leistung bestätigt.

Zusätzliche Gäste können nur bei entsprechender Verfügbarkeit akzeptiert werden. Es werden lediglich die durch einen von der „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ zugelassenen Händler ausgestellten Voucher bzw. Gutscheine akzeptiert.

Außer im Fall einer mindestens 72 Stunden im Voraus erfolgten Stornierung werden nicht in Anspruch genommene Reservierungen durch Einzelkunden durch die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ vollständig in Rechnung gestellt.

Wenn die Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden im Voraus erfolgt, kann einer Änderung des Datums in ein neues Datum innerhalb von 6 Monaten zugestimmt werden, in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Compagnie des Bateaux Mouches sowie unter Bedingungen, die die ursprünglich vereinbarten Bedingungen nicht übersteigen.

Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ behält sich das Recht vor, die Plätze nicht in Anspruch genommener Reservierungen anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.

-          Restaurant-Kreuzfahrt Gruppen (> 15 Personen):

 

Die genaue Anzahl der Gäste muss mindestens 3 volle Werktage vor der geplanten Kreuzfahrt mitgeteilt werden. Die Anzahl der Gäste darf sich um maximal 10 % verringern, um eine Rückerstattung des Differenzbetrags zu erhalten. Dabei ist bei der Privatnutzung von Schiffen die Mindestanzahl an Gästen einzuhalten.

Jede Erhöhung der ursprünglich vorgesehenen Gästeanzahl bedarf der Genehmigung.

Reservierungen, die mindestens 30 Werktage vor der Leistung erfolgen, werden 7 Werktage lang optional aufrecht erhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags zu leisten. Anzahlungen werden im Fall einer Stornierung nicht rückerstattet.

Reservierungen, die weniger als 30 Werktage vor der Leistung erfolgen, werden 3 Werktage lang optional aufrecht erhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags zu leisten. Anzahlungen werden im Fall einer Stornierung nicht rückerstattet.

Für Reservierungen, die weniger als 15 Werktage vor der Leistung erfolgen, ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags zu leisten. Diese Anzahlung wird im Fall einer Stornierung nicht rückerstattet.

Der gesamte restliche Betrag ist für Restaurant-Kreuzfahrten bis spätestens 7 Werktage vor der Leistung zu begleichen. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Stornierung mehr möglich.

Für Gruppen mit mehr als 15 Personen hat der Kunde bis spätestens 7 Werktage vor der Leistung ein festes Menü zu wählen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird durch den Küchenchef ein festes Menü festgelegt.

In Ausnahmefällen können für bestimmte Veranstaltungen wie zum Beispiel 14. Februar, Muttertag, 14. Juli und 31. Dezember besondere Reservierungszeiten bestimmt werden.

Solche besonderen Veranstaltungen erfordern sowohl für Reservierungen für Einzelkunden als auch für Gruppen die sofortige Begleichung des Gesamtbetrags. Tickets werden in diesem Fall weder rückerstattet noch umgetauscht.

 

  1. III.                 Tarife, Inrechnungstellung und Zahlungen

 

Wenn zum Reservierungszeitpunkt nicht anders vereinbart, kommen die für das Datum der Leistung gültigen Tarifbedingungen zur Anwendung. Die für die Leistungen gültigen Tarife werden jährlich zum 1. April aktualisiert.

Die spätere Inrechnungstellung unterliegt der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch „Compagnie des Bateaux Mouches ®“. In diesem Fall sind alle Rechnungen bei ihrem Eingang bzw. spätestens 15 Werktage nach Rechnungsdatum per Scheck oder Überweisung zu begleichen. Die verspätete Zahlung zieht von Rechts wegen und ohne Formalitäten die Belastung von Verzugszinsen nach sich, die basierend auf dem ausstehenden Gesamtbetrag ohne MwSt. zu einem Zinssatz in Höhe vom 1,5-fachen des gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden (französisches Gesetz 92-1442). Diese Verzugszinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum des Gesamtbetrags bis zum Datum der tatsächlichen und vollständigen Zahlung berechnet. Für Barzahlungen wird kein Skonto gewährt.

Für besondere Veranstaltungen wie die weiter oben aufgeführten werden sowohl für Einzelkunden als auch für Gruppen besondere Tarife und Menüs festgelegt.

  1. IV.                 Geltende Vorschriften für Kreuzfahrten

 

1)       Pflichten der „Compagnie des Bateaux Mouches ®“:

Die Compagnie des Bateaux Mouches unternimmt alles in ihrer Macht stehende, um den reibungslosen Ablauf der Kreuzfahrt unter den zum Reservierungszeitpunkt vorgesehenen Bedingungen sicherzustellen. Im Fall von Änderungen der Zeiten bzw. Dauer einer Kreuzfahrt infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Wassergefährdungen oder Anweisungen durch die Schifffahrtsbehörde bzw. einer erforderlichen Änderung des Schiffes, übernimmt die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ keinerlei Verantwortung, noch leistet sie in diesen Fällen eine Entschädigung oder Rückzahlung. Falls notwendig kann die Strecke ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Der Tarif für die Spazierkreuzfahrt gilt lediglich für die Kreuzfahrt. Die Kommentare werden kostenlos und fakultativ bereitgestellt.

2)       Pflichten der Kunden/Gäste:

-          Der Gast bzw. die gesamte Gästegruppe hat sich spätestens 15 Minuten vor der vorgesehenen Abfahrtszeit an der Liegestelle der Bateaux-Mouches einzufinden. Trifft der Gast bzw. die Gästegruppe erst nach Abfahrt des Schiffs ein, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

Bei verspätetem Eintreffen des Kunden für eine private Kreuzfahrt behält sich die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ das Recht vor, die Kreuzfahrt um die Dauer der Verspätung des Kunden zu reduzieren, was sich auch auf den gebotenen Service auswirken kann.

-          Ab dem Zeitpunkt, an dem er zum Einsteigen aufgefordert wird, hat jeder Gast den Anweisungen des Schiffspersonals umgehend und genauestens Folge zu leisten, damit Sicherheit und Ordnung an Bord gewährleistet werden können. Die Passagiere dürfen das Schiff erst zu der vertraglich vereinbarten Zeit betreten.

-          An Bord sind weder Tiere noch Gegenstände bzw. Materialien gestattet, die eine Gefahr für das Personal oder die Passagiere darstellen können.

-          Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ lehnt im Fall von Diebstahl bzw. Beschädigung von Kleidung, Handgepäck, persönlichen Gegenständen (Fotoapparat, Handy etc.) der Gäste auf dem Ponton bzw. den Schiffen jegliche Verantwortung ab. Dies gilt auch für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge.

-          Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ behält sich das Recht vor, dem Kunden jegliche Beschädigungen von Material an Bord durch den Kunden bzw. ein Mitglied seiner Gruppe in Rechnung zu stellen.

-          Für Restaurant-Kreuzfahrten ist korrekte Kleidung erforderlich. Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Bekleidungsregel halten, den Zutritt an Bord zu verweigern.

-          Personen, die nicht zum autorisierten Personal zählen, ist der Zutritt zum Motorraum, zum Steuerstand sowie zur Küche untersagt.

Externe künstlerische Unterhaltung

Die gebotene Unterhaltung wird von der „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ organisiert. Wenn der Kunde abweichend hiervon diesen Teil der Leistung selbst zu organisieren wünscht, verpflichtet er sich, der Gesellschaft folgende Unterlagen vorzulegen: Angebot oder Rechnung des Dienstleisters bzw. Anmeldung der zu verpflichtenden Künstler beim zuständigen Sozialversicherungsträger, Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (oder Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters). Sollten diese Dokumente nicht spätestens 2 Werktage vor der Leistung vorgelegt werden, wird dem Dienstleister bzw. den Künstlern der Zutritt zu dem Schiff verweigert, auf dem die Veranstaltung stattfinden soll.

Externe Dienstleister sind nicht dazu berechtigt, die Ton- und Lichtanlagen bzw. Instrumente der Compagnie des Bateaux Mouches zu nutzen.

  1. V.                   Versicherung und Haftung:

 

Ausschließlich Personen, die sich im Besitz eines gültigen Fahrausweises (Ticket, Bordkarte) der „Compagnie des Bateaux Mouches“ befinden, haben Anspruch auf Entschädigung.

Da die Kreuzfahrten den Binnenschifffahrtsregeln unterliegen, behält sich die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ das Recht vor, die Befahrbarkeit des Flusses zu bewerten. In Anwendung der erwähnten Regeln können die Kreuzfahrten ab dem Zeitpunkt der Reservierung bis einschließlich der Abfahrtszeit jederzeit storniert oder geändert werden. Dasselbe gilt für Witterungseinflüsse, die geeignet sind, die Sicherheit der Passagiere zu gefährden. Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ lehnt jegliche Verantwortung für die Folgen der Nichtbeachtung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. allgemeiner und spezieller Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen durch die Passagiere ab, ungeachtet der Schadenersatz- und Zinsansprüche, die sich aus einer solchen Nichtbeachtung ergeben.

Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die Passagiere aus einem der folgenden Gründe erleiden: plötzliches Hochwasser, Gewitter, Kollision mit einem anderen Schiff, wenn jenes andere Schiff die volle oder teilweise Verantwortung für den Unfall trägt, sowie alle weiteren unvorhersehbaren Ereignisse.

Die „Compagnie des Bateaux Mouches ®“ lehnt jegliche Verantwortung für verlorengegangen bzw. über Bord gefallene Objekte bzw. Schäden an der Kleidung, dem Handgepäck oder den persönlichen Gegenständen der Kunden ab.

  1. VI.                 Anwendbares Recht – Gerichtsbarkeit:

 

Jeglicher Rechtsstreit und jegliche Anfechtung, die die Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und/oder die Ausführung der Dienstleistungen betreffen, unterliegt ausschließlich französischem Recht.

Die gerichtliche Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Berufungsgericht von Paris, außer wenn durch die Compagnie des Bateaux Mouches anderweitig bestimmt.